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DIN EN 1090-2

Welche Ausführungsklasse braucht Ihr Bauteil?

EXC 1 bis EXC 4 bestimmen, wie aufwendig Fertigung, Prüfung und Dokumentation eines tragenden Stahlbauteils ausfallen. Wer zu hoch ansetzt, zahlt unnötig — zu niedrig ist nicht zulässig.

Was die Ausführungsklasse regelt

Die Ausführungsklasse (Execution Class, kurz EXC) ist der zentrale Hebel in der DIN EN 1090-2. Sie legt fest, wie streng die Anforderungen an Werkstoffnachweise, Schweißaufsicht, Schweißverfahrensprüfungen, zerstörungsfreie Prüfungen, Toleranzen und Dokumentation sind. Vom Tragwerksplaner wird sie festgelegt und gehört in die Ausschreibung und auf die Zeichnung.

Die vier Klassen im Überblick

  • EXC 1 — einfache Bauteile mit geringen Folgen bei einem Versagen. Beispiele: untergeordnete Bauteile, kleine landwirtschaftliche Gebäude, Treppen und Geländer in Wohngebäuden.
  • EXC 2 — der Regelfall im üblichen Hoch- und Industriebau. Wenn nichts anderes festgelegt ist, gilt in der Praxis meist EXC 2.
  • EXC 3 — hoch beanspruchte oder ermüdungsbelastete Konstruktionen, größere Gebäude, Brücken im Straßenbereich, Kranbahnen.
  • EXC 4 — außergewöhnliche Bauwerke mit extremen Versagensfolgen. In der Praxis selten.

Wie die Klasse ermittelt wird

Grundlage sind drei Kriterien: die Schadensfolgeklasse (CC 1 bis CC 3 nach DIN EN 1990 — also was passiert, wenn das Bauteil versagt), die Beanspruchungskategorie (vorwiegend ruhend oder ermüdungsrelevant) und die Herstellungskategorie (geschweißt oder nicht, Stahlgüte, Fertigungsverfahren). Aus der Kombination ergibt sich die Klasse. Die Zuordnung gehört in die Hand des Tragwerksplaners — nicht des Fertigers.

Was die Klasse praktisch kostet

Der Sprung von EXC 2 auf EXC 3 ist der teuerste. Er bringt unter anderem umfangreichere zerstörungsfreie Prüfungen der Schweißnähte, engere Toleranzen, mehr Dokumentation und eine strengere Rückverfolgbarkeit der Werkstoffe mit sich. Bei einem Bauteil, das eigentlich EXC 2 wäre, kann eine vorsorglich zu hoch gewählte Klasse den Preis spürbar erhöhen, ohne dass jemand etwas davon hat.

Und die CE-Kennzeichnung?

Tragende Stahlbauteile brauchen in der EU eine CE-Kennzeichnung. Voraussetzung ist eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des herstellenden Betriebs für die jeweilige Ausführungsklasse. Wichtig: Ein Betrieb, der für EXC 2 zertifiziert ist, darf nicht ohne Weiteres EXC 3 liefern. Fragen Sie deshalb bei jeder Anfrage nach tragenden Bauteilen gezielt nach der Klasse — auch bei uns.

Was Sie uns bei der Anfrage nennen sollten

  • Die vom Planer festgelegte Ausführungsklasse
  • Ob das Bauteil ermüdungsbeansprucht ist
  • Stahlgüte und geforderte Werkstoffnachweise (z. B. 3.1 nach DIN EN 10204)
  • Ob eine CE-Kennzeichnung verlangt wird

Wir sagen Ihnen dann offen, was wir liefern können — und was nicht.

Diese Seite ist eine allgemeine Erläuterung und ersetzt weder den Normentext noch eine Fachplanung. Maßgeblich ist immer die gültige Fassung der Norm.

Frage zu Ihrem Bauteil?

Wir klären Norm, Klasse und Toleranz, bevor gefertigt wird — im Angebot, nicht hinterher.

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